Neues Gutschein-System für Landkreis Schwäbisch-Hall

Der 2. November war der Startschuss für das neue und digitale Gutschein-System des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Projekt wurde von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall mbH (WFG Schwäbisch Hall) initiiert und gemeinsam mit weiteren Partnern von der AVS GmbH aus Bayreuth umgesetzt.

 

Gemeinsam die Innenstädte stärken #Heimatkaufen und Wünsche erfüllen

Der Gutschein-Betreiber WFG Schwäbisch Hall wurde von der Stadtverwaltung Crailsheim, dem Verein Stadtmarketing Crailsheim, der Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim und der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall unterstützt. Das Ziel des Gutscheins mit dem Namen #Heimatkaufen ist es, die Kaufkraft des Landkreises in der Region zu halten und damit die Einzelhändler und Gastronomen der Innenstadt zu fördern.

Gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit eignet sich der regionale Gutschein als ideales Geschenk für Bekannte, Freunde und Familie, die sich mit dem City-Gutschein zahlreiche Wünsche erfüllen können. Gleichzeit werden so die lokalen Händler und Gastronomen unterstützt, die immer noch mit den Folgen der Corona-Lockdowns zu kämpfen haben.

 

Attraktive Akzeptanzstellen: So wird ein City-Gutschein erfolgreich

Bei der Einführung des Gutschein-Systems stand die WFG vor der Herausforderung, möglichst zahlreiche Akzeptanzstellen zu akquirieren. Denn für viele Bürger*innen ist ein regionales Gutscheinangebot erst attraktiv, wenn viele unterschiedliche Geschäfte und Restaurants der Umgebung eingebunden sind.

Um den Händlern und Gastronomen die Integration des Gutscheins so einfach wie möglich zu machen, benötigt das System der AVS keine zusätzliche Hardware am POS. Die Gutscheine werden über das bereits vorhandene Kartenlesegerät eingelöst. Die einfache Integration des City-Gutscheins war ein wichtiger Grund für die WFG das Unternehmen AVS zu engagieren: „Bei der Auswahl des Betreibers war es für die Projektpartner wichtig, möglichst viele Akzeptanzstellen unkompliziert einbinden zu können“, so David Schneider, WFG-Geschäftsführer.

 

City-Gutschein: Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeitende

Das Gutschein-System inkludiert auch die Arbeitgeber der Region. Die Unternehmen können den City-Gutschein an ihre Mitarbeiter*innen in Höhe des steuerfreien Sachbezugs weitergeben. So profitieren gleichzeitig die Innenstadt und die Mitarbeitenden der lokalen Unternehmen. Die Jobkarte ist landkreisweit einlösbar.

Schneider, zu der Jobkarte: „Mit dem Arbeitgebergutschein können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe den Mitarbeitenden einen Benefit gewähren – egal ob einmal jährlich oder häufiger. Die Beträge können von den Beschäftigten auf dem personalisierten Gutschein auch für größere Anschaffungen angespart werden.“

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