
Turbulenz beim Gästebeitrag und Check-in? Erste Saison ohne Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige
15.10.2025 - Seit dem Neujahrstag 2025 müssen deutsche Staatsangehörige in deutschen Beherbergungsbetrieben nicht mehr per Meldegesetz angemeldet werden. Für ausländische Gäste besteht die Meldepflicht uneingeschränkt weiter.
Schon die Ankündigung, dass es einen Eingriff ins Melderecht geben wird, sorgte in zahlreichen Destinationen für reichlich Wirbel, zumal dann zwischen Verabschiedung des Gesetzes und dessen Inkrafttreten nur wenige Wochen lagen. In vielen touristischen Orten sind Check-in, der Anmeldevorgang an das kommunale Gastbeitragswesen und die Ausgabe der personalisierten Gästekarten der Destination über einen durchgängigen Prozess miteinander verbunden. Dieser über lange Zeit etablierte Vorgang drohte nun zu straucheln. Laut einer AVS-Kundenbefragung Anfang dieses Jahres hatten knapp 75% der Orte negative Auswirkungen auf die Meldemoral und die Gastbeitragseinnahmen sowie Konflikte mit Gästen und Gastgebern beim Check-in befürchtet.
Insofern galt es zunächst klarzustellen, dass zumindest rechtlich die beiden Vorgänge getrennt voneinander zu betrachten sind und dies auch entsprechend zu kommunizieren ist. Diese Klarstellung erfolgte über diverse Informationsveranstaltungen und nicht zuletzt auch anhand einer Handlungsempfehlung, die durch ein Konsortium aus Deutschem Tourismusverband, Hotelverband IHA, Deutschem Heilbäderverband und AVS auf den Weg gebracht wurde: Zu den Handlungsempfehlungen.
Auch die IHA (International Hotel Association) hat über FAQs ihre Informationen zum Thema platziert: Zu den Empfehlungen der IHA.
Diese Handlungsempfehlungen und Informationen waren wichtig. So hatten etliche Destinationen zunächst ihre Satzungen und kommunalen Abgabegesetze geprüft und, falls erforderlich, die Verweise auf das Bundesmeldegesetz einfach gestrichen. Bei einem Drittel der AVS-Meldeschein-Kunden wurde zudem auch eine Reduzierung der zu erhebenden Gästedaten im System veranlasst, denn für die Kurtaxerhebung und Gästekartenausgabe sind die vollständigen Adressdaten ohnehin nicht erforderlich. Allerdings wurden in verschiedenen Bundesländern auch die kommunalen Abgabesetze erweitert und Mustersatzungen herausgebracht, die weiterhin eine vollständige Datenerfassung nahelegen.
Wie sieht nun, mit Ausklang der Saison 2025, ein erstes Fazit aus? Es wurde bereits publiziert, dass viele Hoteliers weiterhin den Meldeschein ausfüllen lassen, ungeachtet, ob die Gemeinde sie verpflichtet hatte oder nicht. Diese haben schon allein aufgrund des Behebergungsvertrages ein Interesse daran, dass die Daten der eincheckenden Person auch korrekt sind. Die Art der zu erhebenden Daten und die Hintergründe hierzu waren unlängst auch wieder Thema in den Medien.
Aus den Tourismusorten wurde indes berichtet, dass die befürchteten Einbrüche der Kurtaxeinnahmen ausblieben – auch ein Blick in die Statistiken belegt dies. Vereinzelte Konflikte mit den Beherbergern entstanden zumeist nur dann, wenn zuvor keine Information erfolgte. Was allerdings festzustellen ist, dass bereits etliche Kommunen begonnen haben, die Gesetzesänderung für einen nächsten Digitalisierungsschritt zu nutzen. So werden verstärkt Projekte zum digitalen Check-In und zur digitalen Gästekarte angefragt oder bereits in Angriff genommen. Also anstatt einer Papierkarte künftig eine Smartphone-Card auszugeben – eine Gästekarte, die eben nicht gemeinsam mit dem Meldeschein vor Ort ausgedruckt werden muss, sondern dem Gast digital zugestellt werden kann. Denn: Ohne die erforderliche Meldepflicht für Deutsche besteht für diese auch kein Bedarf für den Papiermeldeschein mehr. So hatte die Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes am Ende doch vielleicht auch etwas Gutes.
