Case Studies

Bettensteuer leicht gemacht - mit dem AVS Meldeschein

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die am 15. Mai 2022 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Bettensteuer ist derzeit ein vieldiskutiertes Thema in Städten und Gemeinden mit Hotellerie und Übernachtungsangeboten. Gemäß Urteil ist eine kommunale Abgabe auf touristische und berufliche Übernachtungen mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen mit der Bettensteuer vergleichbaren Ansatz gibt es bereits in vielen deutschen Kurorten, in denen eine Kurtaxe mit festem Betrag pro Übernachtung erhoben wird.   

 

Bettensteuer nicht einheitlich geregelt

In einigen Kommunen wird die Bettensteuer bereits erhoben. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen dazu. Offiziell wird sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismus­förder­abgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungs­steuer genannt. Gleich bleibt allerdings immer, dass Betreiberinnen und Betreiber eines Hotels oder einer sonstigen Herberge die Steuer vom Gast einziehen muss und anschließend auf der Grundlage einer Steueranmeldung an die jeweilige Kommune abführen muss.

 

Mit dem AVS Meldeschein Bettensteuer abrechnen 

Wir unterstützen bundesweit über 300 Kurorte bei der Erhebung und Abrechnung der Kurtaxe, z.T. in Verbindung mit einer Fremdenverkehrsabgabe. Grundlage ist der „AVS Meldeschein“, ein anwenderfreundliches, webbasiertes System, das die elektronische Meldedatenerfassung mit der Kurtaxabrechnung kombiniert. Der AVS Meldeschein bietet eine datenschutzrechtlich konforme Verarbeitung und Speicherung von Meldedaten und erlaubt die Anbindung von Hotel- und Reservierungssystemen mittels standardisierter Schnittstelle. 

In einer Reihe von Städten und Gemeinden zahlen Übernachtungsgäste bereits eine Bettensteuer. So auch bei unserem Kunden der Stadt Cuxhaven, die Abrechnung der Steuer erfolgt mit dem AVS Meldeschein. 

Sofern die Bettensteuer für Sie ein Thema ist, freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen gerne für eine technische Beratung zu Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Klaus Schön

Leiter Touristik Vertrieb