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Jobkarte von AVS stärkt Mitarbeiterbindung und lokale Wirtschaft

Der Arbeitsmarkt hat sich in Deutschland zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Entsprechend groß ist deshalb der Handlungsbedarf von Seiten der Unternehmen, wenn es um die Bindung und Gewinnung von Personal geht. Ein Weg, um Angestellte zu motivieren, führt über monetäre Anreize in Form von steuerfreien Sachbezügen. Dazu zählen beispielsweise lokale Gutscheinkarten, die zwei große Vorteile miteinander verbinden: Sie bieten eine einfache Möglichkeit für Firmen und Betriebe, die eigenen Mitarbeiter*innen monetär zu unterstützen und stärken zudem die Kaufkraft vor Ort.

 

Wertschätzung im Gutschein-Format

Genau solch eine Option hält die AVS GmbH mit der sogenannten Jobkarte bereit, die in Verbindung mit dem AVS City-Gutschein zur Verfügung steht. Das heißt, alle Städte, die das City-Gutscheinsystem betreiben, können ortsansässige Arbeitgeber darin einbinden und ermöglichen es Unternehmen somit, ihre Mitarbeiter*innen über die Gutscheinkarte mit einem finanziellen Benefit zu belohnen. Gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Energiekosten stellt dies eine wertvolle Unterstützung dar.

Bis zu 50 Euro dürfen Firmen ihren Mitarbeiter*innen pro Monat als Zusatzleistung steuerfrei und ohne Erhebung von Sozialabgaben zukommen lassen. Der Betrag lässt sich als Guthaben monatlich auf die Jobkarte aufladen und kann von den Empfänger*innen für den regionalen Einkauf bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen verwendet werden. Auf diese Weise wird nicht nur die heimische Wirtschaft unterstützt, sondern eine enge Verbindung der Fachkräfte zum Unternehmensstandort hergestellt.

 

Hohe Einlösequoten garantiert

Auch die Stadt gewinnt, wie Thomas Leitmannstetter, Senior Sales Manager bei der AVS GmbH, erläutert: „Der steuerfreie Sachbezug beträgt 50 Euro im Monat und damit bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter*in. Je mehr Firmen es vor Ort gibt, die den steuerfreien Sachbezug an ihre Belegschaft weitergeben, desto stärker profitiert auch die Region. Unsere langjährige Erfahrung zeigt nämlich, dass im Rahmen des City-Gutscheins hohe Einlösequoten garantiert sind.“

Von der LOKA Card in Rostock über den Karlsruher Geschenkgutschein bis hin zum Einkaufsgutschein Paderborn setzen deutschlandweit bereits mehr als 25 Städte auf das Gutscheinsystem, das sich durch einfache und schlanke Prozesse für die Aufladung und Abrechnung auszeichnet. Über 150 Arbeitgeber haben sich angeschlossen und nutzen die Jobkarte als einfaches und zugleich effektives Tool zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Für das passende Branding lässt sich der Jobgutschein optional mit dem Logo des Arbeitgebers auf der Vorderseite der Karte versehen.

Vorteile für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Einzelhandel

Ob Geburtstag, langjährige Firmenzugehörigkeit oder auch das nahende Weihnachtsfest 2023 – Anlässe für die Weitergabe der Jobkarte gibt es für Unternehmen reichlich. Die Empfänger*innen können dabei frei entscheiden, ob sie das Guthaben komplett oder nur teilweise bei den Annahmestellen einlösen oder die Beträge sogar ansparen. Möglich macht dies die Funktionsweise des AVS-Systems: Es autorisiert jede Transaktion der Gutscheinkarte in Echtzeit und übermittelt den aktuellen Stand des Guthabens sofort während des Zahlungsvorgangs an den Point-of-Sale. Auf diese Weise ist es möglich, Restguthaben auf der Karte zu sparen und an anderer Stelle einzulösen. Durch die Systematik wird dem Kassenpersonal das Handling erleichtert und den Kartennutzer*innen ein einfaches und unkompliziertes Einkaufen ermöglicht.

Arbeitgeber*innen wiederum profitieren von einem geringen Verwaltungsaufwand, da keine Belege mehr gesammelt werden müssen. Sobald die Mitarbeiter*innen einmal ihre Karte erhalten haben, muss nichts mehr verschickt werden. Betrag und Häufigkeit der Aufladung können individuell für jeden Mitarbeiter festgelegt und jederzeit online via SFTP-Server angepasst werden. Darüber hinaus ist über eine digitale Schnittstelle die automatische Übermittlung des Sachbezugs an das Lohnabrechnungsprogramm möglich.

Als Bayreuther Arbeitgeber nutzt natürlich auch die AVS GmbH die Vorteile der Jobkarte: Das Unternehmen ist im lokalen Gutscheinsystem StattGehalt angeschlossen und gewährt auf diese Weise seinen ortsansässigen Mitarbeitern einen steuerfreien Sachbezug.

Mehr Infos zum City-Gutschein